Unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen:
By Ralf Urban In Allgemeinen Auftragsbedingungen On 1. Januar 2014
Der Anzeigenpreis gilt für je eine Veröffentlichung. Für jede nachfolgende Veröffentlichung entsteht der Anzeigenpreis zzgl. Satz- und Filmkosten erneut. Der Anzeigenauftrag läuft zunächst für zwei Jahre und beinhaltet jährlich drei kostenpflichtige Veröffentlichungen. Die creaprint Medien GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, mehrere Ausgaben des Objekts in einem Gebiet zu veröffentlichen und über Auslieferungstermine zu entscheiden. Die Verteilung erfolgt in dem, mit dem Kunden besprochenen angegebenen Verteilerschlüssel/Gebiet. Die Verteilung der Wurfsendung (o.a. Druckerzeugnis) erfolgt über die Deutsche Post AG mit der Tagespost an Haushalte. Die Verteilungspflicht der creaprint Medien GmbH & Co. KG ist erfüllt, bei Einlieferung bei der Deutschen Post AG. Als Nachweis darüber gelten die von der Deutschen Post AG zur Verfügung gestellten Einlieferungslisten, welche vom Kunden jederzeit angefordert werden können. Alternativ kann die Verteilung auch über ein anderes Verteilunternehmen (Paketdienst) an öffentliche Einrichtungen (z.B. Polizei, Rathäuser, Gerichte, Stadtverwaltungen) insgesamt 20 Stellen vorgenommen werden. Als Nachweis gelten die Abgabelisten des jeweiligen Verteilunternehmens. Die Auflagenhöhe beläuft sich je Auftragsjahr (3 kostenpflichtige Veröffentlichungen à 1000 St.). Bei dem oben angegebenen Druckerzeugnis auf 3000 Exemplare. Nebenabsprachen und besonderen Vereinbarungen, wie einmaliges Erscheinen, Konkurrenzausschluss, Plazierungszusagen, Korrekturabzüge und Vertragsänderungen bedarf es zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Drucktexte müssen acht Tage nach Vertragsabschluss der creaprint Medien GmbH & Co. KG vorliegen, ansonsten wird nach Eigenentwurf gestaltet und gedruckt. Nutzbare Dateiformate (PDF, JPG, TIFF u. EPS in mind. Auflösung von 300 DPI). Textänderungen sind während der Laufzeit nicht möglich. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Annahmebestätigung, er hat das Recht innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Der Vertrag beginnt mit Auftragsdatum und kann für den laufenden Veröffentlichungszeitraum von zwei Jahren nicht gekündigt werden. Die Abtretung der Ansprüche aus diesem Anzeigenauftrag durch die creaprint Medien GmbH & Co. KG bleibt vorbehalten. Gerichtsstand ist Hamburg. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn vom Auftraggeber nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs bei der creaprint Medien GmbH & Co. KG eingehend schriftlich gekündigt wird.
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